Dienstleistungen
Warum Rentenberatung?
Das deutsche Sozialrecht einschließlich des Sozialversicherungsrechts und dessen Anwendung ist sehr komplex, da es häufigen Veränderungen durch Gesetzgebung, Verordnungen und Rechtsprechung unterliegt. Die jeweils geltenden Regelungen sind daher für diejenigen Personen, die sich nicht ständig damit befassen, meist schwer durchschaubar. Auf fachkundigen Rat durch unabhängige Rentenberater sollte daher insbesondere in Fällen mit umfangreichen Versicherungsbiografien sowie bei Vorliegen von Sondersachverhalten (z.B. Zugehörigkeit zu Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR, Fremdrentenrecht etc.) nicht verzichtet werden, um rechtliche Nachteile und damit Leistungsminderungen zu vermeiden. Das gilt im übrigen uneingeschränkt für die meisten anderen Gebiete des Sozial- bzw. Sozialversicherungsrechts. Mit dem nachstehenden Dienstleistungsangebot trägt die RentenBeratungSander dem unabhängigen sozialrechtlichen Beratungs- und Betreuungsbedarf, insbesondere der Verbraucher, Rechnung.Allgemeine Dienstleistungen
Die folgenden allgemeinen Dienstleistungen werden übergreifend für alle zugelassenen Gebiete der gesetzlichen Sozialversicherung angeboten:
- Beratung, Prüfung und Durchführung von Antragsverfahren aller Art,
- Beratung und Prüfung von Bescheiden aller Art,
- Beratung, Prüfung und Durchführung von Widerspruchsverfahren,
- Beratung,
Prüfung und Durchführung von Klageverfahren
einschließlich mündlicher
Verhandlung vor Sozial- und Landessozialgerichten.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist - wie auch die anderen Gebiete der gesetzlichen Sozialversicherung - häufigen gesetzlichen Veränderungen unterworfen. Deshalb ist es gerade hier wichtig, sich in Angelegenheiten der eigenen Alterssicherung unabhängig, kompetent und vertrauensvoll beraten zu lassen, z.B. durch:
- prüfen und klären der Rentenkonten (Kontenklärung)
- prüfen der Rentenauskünfte
- Geltend machen von rentenrechtlichen Zeiten
- berechnen von Renten aller Art einschl. Hochrechnung
- prüfen der Rentenbescheide und ggf. Korrekturen durchsetzen
- berechnen und beraten bei Nachzahlungen aller Art (erstellen von Gutachten)
- prüfen und gestalten von freiwilligen Beitragszahlungen
- prüfen und gestalten der individuellen Altersvorsorge
- prüfen und durchsetzen der richtigen Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
- beraten zu den Folgen und berechnen des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen
- stellen der Rentenanträge zum richtigen Zeitpunkt
- beraten und durchsetzen von Erwerbsminderungsrenten
- beraten und klären der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
- beraten zu Betriebsrenten
- beraten zu berufsständischen Versorgungen
- beraten zu Vorruhestandsregelungen / Sozialplänen
- beraten zur Altersteilzeit
- beraten von Selbständigen, Freiberuflern, Existenzgründern
- beraten über Leistungen zur medizinischen Teilhabe (Kuren)
- beraten über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung, Kfz-Hilfe etc.)
- klären der
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere
Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit von Gesellschaftern/Geschäftsführern - durchführen
des Verfahrens zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen
Status
(Statusfeststellungsverfahren)
Gesetzliche Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ist leider eine zunehmende Tendenz zur Ablehnung medizinisch notwendiger Leistungen zu beobachten. Die Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sprechen hierzu eine deutliche Sprache. Als langjähriger Vorstand/Geschäftsführer gesetzlicher Krankenkassen kennt der Rentenberater die Denk- und Vorgehensweise der Kassen. Deshalb werden die Kunden auch in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung umfassend beraten und unterstützt.Dazu gehören u.a. sämtliche Leistungsansprüche im Rahmen von Gesetz und Satzung, insbesondere
- ärztliche und zahnärztliche Behandlungen einschließlich Zahnersatz,
- Probleme in der
Versorgung mit Arzneimitteln einschließlich Zuzahlungen,
ggf. Inanspruchnahme kostengünstiger Versandapotheken, - Krankenhausbehandlungen und/oder Rehabilitationsleistungen,
- prüfen und beantragen medizinisch notwendiger Ermessensleistungen,
- Lohnersatzleistungen wie Krankengeld mit Bezugsdauer und Aussteuerung,
- prüfen und analysieren von Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- prüfen und lösen versicherungsrechtlicher Probleme der Mitgliedschaft,
- klären von Versicherungsverhältnissen einschließlich Familienversicherungen,
- prüfen von Beitragsbescheiden jeglicher Art,
- prüfen der Beitragseinstufung freiwilliger Mitglieder und Existenzgründer,
- wählen der richtigen Krankenversicherung und Übernahme aller Formalitäten.
Gesetzliche Pflegeversicherung
Seit dem 1. Juli 2008 gilt das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz mit teilweise gravierenden Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht. Deshalb wollen wir unseren Kunden auch auf diesem Gebiet zu ihrem Recht verhelfen. Durch die langjährige Tätigkeit bei Kranken- und Pflegekassen kennt der Rentenberater das Verfahren bei den Pflegekassen sowie die Probleme, vor allem bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einstufung in die maßgebliche Pflegestufe, sehr genau. Die Dienstleistungen beziehen sich insbesondere auf die- Feststellung von Pflegebedürftigkeit
- Eingruppierung in Pflegestufen nach gesetzlich definierten Kriterien
Pflegestufe I | erhebliche Pflegebedürftigkeit |
Pflegestufe II | Schwerpflegebedürftigkeit |
Pflegestufe III | Schwerstpflegebedürftigkeit |
Leistungen der Pflegekassen:
- Häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste (Pflegesachleistungen)
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassung zur Unterstützung der häuslichen Pflege
- Tagespflege / Nachtpflege als teilstationäre Pflege zur Ergänzung der häuslichen Pflege
- Kurzzeitpflege als vorübergehende stationäre Pflege zur Ergänzung der häuslichen Pflege
- Vollstationäre
Pflege durch Pflege in Pflegeheimen oder in speziellen Einrichtungen
für Behinderte - Zusätzliche
Betreuungsleistungen als ergänzende Leistungen für
Menschen
mit eingeschränkter Alltagskompetenz - Leistungen
für Pflegepersonen, dazu gehören:
- Beiträge zur Rentenversicherung für ehrenamtlich Pflegende sowie deren
- Beratung, Schulung, Anleitung
Gesetzliche Unfallversicherung
Bei anerkannten Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten tritt die Leistungspflicht der Berufsgenossenschaften ein.Unser Leistungsangebot hierzu:
- durchsetzen der Anerkennung von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten
- prüfen und berechnen der Ansprüche auf Verletztengeld
- beantragen und durchsetzen von Verletztenrenten sowie Anerkennung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- beantragen und durchsetzen von Hinterbliebenenrenten
- beantragen und durchsetzen von Kur- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen
- prüfen und veranlassen von Verschlimmerungsanträgen (bei Verschlimmerung der Leiden)
aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung werden Sie auch hier umfassend beraten.
Schwerbehindertenrecht
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt.Mit der Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft sind eine Reihe von Nachteilsausgleichen verknüpft, z. B.
- vorgezogene Altersrente (auch ohne Abschlag)
- besonderer Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- Steuerrechtliche Freibeträge
- beantragen und durchsetzen der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Höhe des Grades der Behinderung (GdB)
- feststellen und durchsetzen von Merkzeichen
- durchsetzen der Aufhebung rechtswidriger Bescheide (z. B. Kürzung des GdB)
- prüfen und veranlassen von Verschlimmerungsanträgen (bei Verschlimmerung der Leiden)
Soziales Entschädigungsrecht
Soziale Entschädigung in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet: Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Diese Versorgung umfasst insbesondere medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, finanzielle Entschädigungsleistungen und Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts.Zum berechtigten Personenkreis gehören insbesondere:
- Opfer von Gewalttaten
- Wehr- und Zivildienstgeschädigte
- Kriegsopfer
- Impfgeschädigte
- Personen, die aufgrund von DDR-Unrechtsmaßnahmen haft- und verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben, die noch fortdauern.
Hier beraten und unterstützen wir insbesondere durch
- feststellen und durchsetzen der Anerkennung von Schädigungen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- feststellen und durchsetzen der Höhe und Dauer der Leistungen an Beschädigte und deren Hinterbliebene.
Firmenkunden
Ebenso biete ich Firmenkunden meine Dienstleistungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten an. Die Rechtsberatung richtet sich sowohl an Geschäftsführungen (Firmeninhaber) als auch Personalabteilungen sowie Mitarbeitervertretungenund beinhaltet neben der Beratung auch die professionelle Prüfung der Sachverhalte bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen. Darüber hinaus stehe ich den FirmenmitarbeiterInnen und deren Familienangehörigen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß ergeben sich vielfältige Frage- und Aufgabenstellungen. Ziel ist immer die gemeinsame Erarbeitung der für die Firma und deren MitarbeiterInnen bestmöglichen Lösung durch alle Beteiligten. Durch meine ganzheitliche und unabhängige Betrachtungs- und Arbeitsweise werden einzelfallbezogen sämtliche Sozialleistungsansprüche berücksichtigt.
Nachstehend eine beispielhafte Aufzählung meiner Dienstleistungen:
- berechnen der Renten zu verschiedenen Renteneintrittsterminen einschl. Hochrechnungen
- beraten bei sozial- bzw. sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen; Beurteilungen aller Art
- beraten in sozialrechtlichen Angelegenheiten der betrieblichen Altersversorgung
- beraten und unterstützen in Angelegenheiten des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen und ggf. Wertermittlung
- beraten zu Vorruhestandsregelungen, Abfindungen, Altersteilzeitmodellen, Zeitwertkonten
- beraten in Beitragsangelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung
- prüfen und ggf. korrigieren der Beitragsbescheide
- prüfen und ggf. korrigieren der Umlagebescheide zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft - Veranlagung und Gefahrtarif)
- beraten und unterstützen der Personalabteilung und Mitarbeitervertretung in allen Fragen der Sozialversicherung
- individuelle Schulung von (neuen) Mitarbeitern in der Personalabteilung sowie der Mitarbeitervertretung
- vorbereiten und durchführen von Vorträgen und Seminaren zur Sozialversicherung
- vorbereiten, ggf. teilnehmen und nachbereiten von Betriebsprüfungen der Sozialleistungsträger; prüfen und ggf. korrigieren der Bescheide
- grundsätzliche und einzelfallbezogene Beratung zu Fragen des Schwerbehindertenrechts
- beraten und durchführen von Statusfeststellungsverfahren bei arbeitnehmerähnlichen Selbständigen, GmbH-Geschäftsführern, mitarbeitenden Familienangehörigen
- beraten zu und durchführen von Widerspruchs- und Klageverfahren