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Dienstleistungen

       

Warum Rentenberatung? 

Das deutsche Sozialrecht einschließlich des Sozialversicherungsrechts und dessen Anwendung ist sehr komplex, da es häufigen Veränderungen durch Gesetzgebung, Verordnungen und Rechtsprechung unterliegt. Die jeweils geltenden Regelungen sind daher für diejenigen Personen, die sich nicht ständig damit befassen, meist schwer durchschaubar. Auf fachkundigen Rat durch unabhängige Rentenberater sollte daher insbesondere in Fällen mit umfangreichen Versicherungsbiografien sowie bei Vorliegen von Sondersachverhalten (z.B. Zugehörigkeit zu Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR, Fremdrentenrecht etc.) nicht verzichtet werden, um rechtliche Nachteile und damit Leistungsminderungen zu vermeiden. Das gilt im übrigen uneingeschränkt für die meisten anderen Gebiete des Sozial- bzw. Sozialversicherungsrechts.  Mit dem nachstehenden Dienstleistungsangebot trägt die RentenBeratungSander dem unabhängigen sozialrechtlichen Beratungs- und Betreuungsbedarf, insbesondere der Verbraucher, Rechnung.
 

Tätigkeitsschwerpunkte
     

Für Privatkunden

Allgemeine Dienstleistungen

Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Schwerbehindertenrecht

Soziales Entschädigungsrecht


Firmenkunden

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Allgemeine Dienstleistungen

Die folgenden allgemeinen Dienstleistungen werden übergreifend für alle zugelassenen Gebiete der gesetzlichen Sozialversicherung angeboten:

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Gesetzliche Rentenversicherung


Die gesetzliche Rentenversicherung ist - wie auch die anderen Gebiete der gesetzlichen Sozialversicherung - häufigen gesetzlichen Veränderungen unterworfen. Deshalb ist es gerade hier wichtig, sich in Angelegenheiten der eigenen Alterssicherung unabhängig, kompetent und vertrauensvoll beraten zu lassen, z.B. durch:

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Gesetzliche Krankenversicherung

In der Krankenversicherung ist leider eine zunehmende Tendenz zur Ablehnung medizinisch notwendiger Leistungen zu beobachten. Die Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sprechen hierzu eine deutliche Sprache. Als langjähriger Vorstand/Geschäftsführer gesetzlicher Krankenkassen kennt der Rentenberater die Denk- und Vorgehensweise der Kassen. Deshalb werden die Kunden auch in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung umfassend beraten und unterstützt.
Dazu gehören u.a. sämtliche Leistungsansprüche im Rahmen von Gesetz und Satzung, insbesondere Auch in Versicherungs- und Beitragsfragen sind wir der kompetente Ansprechpartner, u.a. TOP


Gesetzliche Pflegeversicherung

Seit dem 1. Juli 2008 gilt das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz mit teilweise gravierenden Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht. Deshalb wollen wir unseren Kunden auch auf diesem Gebiet zu ihrem Recht verhelfen. Durch die langjährige Tätigkeit bei Kranken- und Pflegekassen kennt der Rentenberater das Verfahren bei den Pflegekassen sowie die Probleme, vor allem bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einstufung in die maßgebliche Pflegestufe, sehr genau. Die Dienstleistungen beziehen sich insbesondere auf die           Grundlage sind die Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

Leistungen der Pflegekassen:

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Gesetzliche Unfallversicherung

Bei anerkannten Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten tritt die Leistungspflicht der Berufsgenossenschaften ein.

Unser Leistungsangebot hierzu: Eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung kann erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung der Rente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung werden Sie auch hier umfassend beraten.

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Schwerbehindertenrecht

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt.
Mit der Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft sind eine Reihe von Nachteilsausgleichen verknüpft, z. B. Unser Dienstleistungsangebot:

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Soziales Entschädigungsrecht

Soziale Entschädigung in der Bundesrepublik Deutschland bedeutet: Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Diese Versorgung umfasst insbesondere medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, finanzielle Entschädigungsleistungen und Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts.
Zum berechtigten Personenkreis gehören insbesondere: Die Leistungen sind vielfach von der Höhe der festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) abhängig.
Hier beraten und unterstützen wir insbesondere durch

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Firmenkunden

 
Ebenso biete ich Firmenkunden meine Dienstleistungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten an. Die Rechtsberatung richtet sich sowohl an Geschäftsführungen (Firmeninhaber) als auch Personalabteilungen sowie Mitarbeitervertretungenund beinhaltet neben der Beratung auch die professionelle Prüfung der Sachverhalte bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen. Darüber hinaus stehe ich den FirmenmitarbeiterInnen und deren Familienangehörigen zur Verfügung. Erfahrungsgemäß ergeben sich vielfältige Frage- und Aufgabenstellungen. Ziel ist immer die gemeinsame Erarbeitung der für die Firma und deren MitarbeiterInnen bestmöglichen Lösung durch alle Beteiligten. Durch meine ganzheitliche und unabhängige Betrachtungs- und Arbeitsweise werden einzelfallbezogen sämtliche Sozialleistungsansprüche berücksichtigt.

Nachstehend eine beispielhafte Aufzählung meiner Dienstleistungen:

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