Kanzleiprofil
Zu meiner Person
Siegfried Sander Nach Aus-, Fort- und Weiterbildung bei der AOK als gesetzlichen Krankenversicherungsträger mit dem Abschluss als Krankenkassenbetriebswirt war ich mehrere Jahrzehnte in der sozialen Krankenversicherung tätig. Mehr als 20 Jahre davon konnte ich führende Funktionen als Geschäftsführer bzw. Vorstand von gesetzlichen Krankenkassen wahrnehmen. Dadurch können meine Kunden uneingeschränkt von meinen umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen im Sozialrecht profitieren. Nach meinen Tätigkeiten in der Krankenversicherung habe ich darüber hinaus die Aufgabe des Krankenhausdirektors eines onkologischen Fachkrankenhauses übernommen. Neben der Behandlung von Krebspatienten mit angeschlossener Palliativstation sind wir dort auch auf die Therapie von Schmerzpatienten spezialisiert. Deshalb kann ich betroffenen Patienten unter anderem auch in diesem hochsensiblen Bereich bei der Durchsetzung ihrer leistungsrechtlichen Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern in besonderer Weise helfen. Im März 2007 habe ich durch den Präsidenten des Landgerichts Stuttgart die „Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung im Sachbereich Rentenberater“ (ohne Einschränkung) erhalten. Im gleichen Monat wurde mir nach einer Prüfung die Zulassung als Prozessagent zur Durchführung mündlicher Verhandlungen bei allen Sozialgerichten in Baden-Württemberg sowie beim Landessozialgericht Baden-Württemberg erteilt. Die Zulassung erstreckt sich inzwischen auf alle Sozial- und Landessozialgerichte in Deutschland. Meinen Mandanten kann ich aufgrund meiner umfassenden (Rechts-)Kenntnisse und Erfahrungen bereits heute zusichern, ihre sozialrechtlichen Angelegenheiten wie meine eigenen zu behandeln und sie dementsprechend professionell und engagiert gegenüber Behörden, Institutionen sowie vor Sozial- und Landessozialgerichten zu vertreten. Mitgliedschaften : |
Zertifikate zum herunterladen 09.01.2009Verfügung Landgericht Stuttgart 31.03.2007 Zulassung als Prozessagent 21.03.2007 Zulassung ohne Beschränkung |