Ganz herzlich begrüße ich Sie
auf meiner Internetseite
und freue mich über Ihr Interesse an wissenswerten
Informationen.
Sie suchen eine unabhängige Beratung oder professionelle Hilfe in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung ? Ist z. B. Ihr Rentenbescheid korrekt ? Wann bekommen Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung ? | |
Ihre Pflegekasse hat Ihren Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt ? Was ist zu tun ? | |
Ihnen wurden durch
Ihre Krankenkasse medizinisch dringend benötigte Leistungen,
z.B. zur Schmerztherapie, verweigert ? Oder die Krankenkasse hat die Zahlung des Krankengeldes eingestellt. Welche Möglichkeiten haben Sie? |
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Sie erwarten professionelle Unterstützung bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung ? |
Das Thema "Rente" gerät in immer kürzeren Zeitabständen in den Fokus der öffentlichen und veröffentlichten Meinung, schließlich sind die meisten Menschen davon betroffen. Die Rente ist dann im Ruhestand die einzige Grundlage des Lebensunterhalts. Auch die Lebensrisiken Gesundheit, Pflege, Unfall, Schwerbehinderung bereiten in vielen Fällen große, teilweise unlösbare Probleme.
Der Bereich Sozialleistungen gehört deshalb zu den zentralen Themen unserer Gesellschaft. Naturgemäß ist die soziale Absicherung ein Anliegen, das uns allen wichtig ist. Sei es im Alter, bei Krankheit, Pflege, Unfall oder Schwerbehinderung. Genauso aber auch bei Fragen zu Entschädigungsleistungen, Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen, Hinterbliebenenrenten, Berufsunfähigkeit und vieles mehr.
In diesen und vielen anderen Bereichen des Sozialrechts stehe ich Ihnen als Ihr spezialisierter Interessenvertreter mit Rat und Tat sowie professioneller Unterstützung jederzeit gerne zur Verfügung. Rentenberater gehören wie Rechtsanwälte zu den rechtsberatenden Berufen. Nach eingehender Prüfung der persönlichen Eignung und fachlichen Sachkunde durch den Präsidenten des Landgerichts Stuttgart bin ich im bundesweiten Rechtsdienstleistungsregister registriert.
Zur Stellung und Bedeutung der Rentenberater im öffentlichen Leben hat der Deutsche Bundestag bereits im Jahr 1980 festgestellt:
Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen.
Als Ihr Rentenberater bin ich...
der unabhängige und alleinige Vertreter Ihrer Interessen | |
im Rechtsdienstleistungsregister unter Aktenzeichen 371 a - 860 Landgericht Stuttgart registriert | |
an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden | |
für die Beratungstätigkeit haftpflichtversichert | |
ein Organ der Rechtspflege | |
der Aufsicht des Präsidenten des Landgerichts Stuttgart unterstellt | |
und gewährleiste den Datenschutz sowie die Schweigepflicht | |
der hochqualifizierte Experte mit ständiger Weiterbildung im sich rasch ändernden Sozialrecht | |
Rentenberater sind als
Berater ihrer Mandanten rechtsberatend | |
Helfer ihrer Mandanten rechtsgestaltend | |
Vertreter ihrer Mandanten streitverhütend |